Herr Fromm scheint seinem Namen alle Ehre gemacht zu haben. Die politischen Nachrufe zeichnen das Bild von einem pflichtbewussten, korrekten Mann, der auch seine letzte Amtshandlung, sein Rücktrittsersuchen als Chef des Bundesverfassungsschutzes, noch in den Dienst des geheimen Dienstes aus Köln gestellt hat. Es gibt keinen Grund, an diesen Darstellungen zu zweifeln. Anders als manche seiner Vorgänger ist Heinz Fromm kein zwielichtiger Schlapphut. Nur geht es darum gar nicht. Die Pleitenserie bei den Ermittlungen rund um die Morde der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund und die skandalöse Aufarbeitung samt Aktenschredderei zeigt: Der Fehler liegt im System.
Es ist richtig, dass Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Personalwechsel für Reformen nutzen will. Der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form passt nicht mehr in die Zeit. Das teils chaotische Nebeneinander von Verfassungsschützern aus Bund und Ländern, Militärischem Abschirmdienst und Polizeibehörden hat die Ermittlungen zur Zwickauer Terrorzelle behindert. Klarere Kompetenzverteilungen wären nötig. Vor allem gehört das Spitzelsystem der V-Leute in dieser Form abgeschafft. Die Länder haben einen Schritt in diese Richtung unternommen: Um die Voraussetzungen für ein NPD-Verbotsverfahren zu schaffen, haben die Innenminister Dutzende Spitzel aus den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgezogen.
Zwar unterliegen die Geheimdienste der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Wer allerdings Thomas Oppermann (SPD) oder Hans-Christian Ströbele (Grüne), beide Mitglieder dieses Bundestagsgremiums, zuhört, dem wird klar, dass sie genauso ratlos sind wie alle anderen.
Das Kontrollgremium hat das Recht, Akten anzufordern, Mitarbeiter zu befragen und jederzeit alle Dienststellen zu besuchen. Im selben Gesetz, einen Absatz später, ist allerdings auch festgelegt, dass Bundesregierung und Geheimdienste jegliche Auskunft verweigern können – etwa aus „zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs“ oder aus Gründen des „Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter“. In der Realität gibt es für die Kontrolleure deshalb nicht selten nur geschwärzte Seiten oder nichtssagende Zusammenfassungen. Das muss grundlegend geändert werden. Der Verfassungsschutz selbst gehört beobachtet. Das geheim tagende und zur Verschwiegenheit verpflichtende Parlamentsgremium muss uneingeschränkten Zugang zu Informationen über die Arbeit der Geheimdienste bekommen – im Bund, aber auch in den Ländern. Die Kontrolleure müssen erfahren können, wo der Staat V-Leute bezahlt und wer diese sind. Nur so können sie ihre Aufgabe erfüllen und ihrerseits die Verfassung schützen. Eine solche Reform wird allerdings ihren Preis haben. Das Geheime wird weniger geheim, wenn es parlamentarisch kontrolliert wird. Ausländische Dienste etwa könnten zurückhaltender sein, wenn es um die Weitergabe von brisantem Material geht. Nur durch mehr Transparenz kann der Verfassungsschutz den Ruch vom Staat im Staate loswerden.
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