Eilsen
Zu schnell an Schule und Schänke? Was Bürger fordern…Heeßen (tw). Stehen Autofahrer im Bereich der Grundschule Heeßen und der Gastschänke Heeßer Krug mit dem Bleifuß auf dem Gaspedal? Ist ein Aufheben der Rechts-vor-Links-Regelung respektive das Einrichten einer Tempo-30-Zone sinnvoll? Kniffelige Fragen, mit denen sich der Rat unter Regie von Bürgermeister Harald Bokeloh bei seiner jüngsten Zusammenkunft beschäftigt hat.
In einem Antrag an die Gemeinde wünscht ein Bürger, dass die Rechts-vor-Links-Regelung an der Schulstraße aufgehoben wird. Die Begründung: Es werde zu schnell gefahren. „Das“, hat der Gemeindedirektor recherchiert, „ist ein altes Thema, mit dem sich der – damalige – Landkreis Schaumburg-Lippe bereits 1977 in einer Anordnung befasst hat“. Damals verfügte der Landkreis, dass die Schulstraße mit ihrer Rechts-vor-Links-Regelung im Zuge ihres Ausbaus zur Vorfahrtstraße erklärt wird. 1989 gab es dann Klagen von Bürgern: Weil die Schulstraße nun Vorfahrtstraße war, wird dort viel zu schnell gefahren, wurde behauptet und sogar eine Bürgerversammlung anberaumt. Im Sommer 1989 kam der Rat dem Begehren nach, ließ die bisherige Vorfahrt- zugunsten der Rechts-vor-Links-Regelung aufheben. „Nun“, bilanziert Schönemann, „steht also abermals eine Rolle rückwärts an“. Allerdings: „Ich selbst bringe meine Tochter jeden Tag zur Schule, habe nicht das Gefühl, dass auf der Schulstraße zu schnell gefahren wird“, sagt der Gemeindedirektor.
Fazit nach der Diskussion im Rat: Die Bürgervertreter folgen einer Anregung von Heinz-Hardy Hoffmann (Grüne): Sie sehen für ein Aufheben der Rechts-vor-Links-Regelung zumindest derzeit zwar keinen Handlungsbedarf. Das Thema soll aber auf Vorschlag Hoffmanns im Zuge der Generalsanierung der Straße auf die Tagesordnung kommen.
Zweiter Fall: „Uns hat der Antrag eines Bürgers vorgelegen, die Straße vom Heeßer Krug bis Über den Höfen respektive Kantstraße in eine Tempo-30-Zone zu verwandeln.“ Die Gemeinde hat dieses Begehren mit der Polizei sowie dem Straßenverkehrs- und -bauamt bei einem 45-minütigen Ortstermin geprüft – und dabei den fließenden Verkehr genau beobachtet. „Wir sind völlig einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass für eine Tempo-30-Zone keine Veranlassung besteht“, so Schönemann. Die Autos würden schon jetzt weit unter 50 fahren; anderenfalls, so der Gemeindedirektor, kämen sie auch gar nicht um die Kurve herum. Auch wer geradeaus fahre, rolle in der Regel sehr langsam an die Kreuzung heran, um dann ebenso langsam in den Wiesengrund einzubiegen. „Alles andere wäre auch mehr als riskant“, betont Schönemann.
Allerdings: Nach Rücksprache mit dem Landkreis Schaumburg wird die eigentlich gestrichelte, aber inzwischen verblasste Fahrbahnlinie im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Im Wiesengrund nachgezogen. Kommt hinzu: In der Mitte der Straße im Wiesengrund soll zwischen dem Schaukasten mit dem Dorfplan und der Kreuzung eine weitere gestrichelte Linie aufgetragen werden; so will die Gemeinde deutlich machen, dass die Straße geteilt ist und Autofahrer zum Benutzen der richtigen Spur bewegen. „Gemäß einer etwa 20 Jahre alten Anordnung gehört dort sogar eine durchgezogene Linie hin“, hat Schönemann in Erfahrung gebracht; auch sie ist im Laufe der Zeit verschwunden. Erneuert werden sollen darüber hinaus auch verblasste Haltelinien im Kreuzungsbereich Schulstraße/Im Wiesengrund.
Noch nicht klar ist, ob die besagten Fahrbahnmarkierungen von einer Fachfirma dick – also plastisch – aufgelegt oder aber nur mit Bordmitteln aufgemalt werden; im letzten Fall müssten sie alle zwei, drei Jahre nachgezogen werden.
Dritter Fall: Fahrer von Last- und Lieferwagen aber auch von Schulbussen, die von der Arensburger Straße aus Bad Eilsen kommend nach rechts in die Jahnstraße abbiegen, hatten bis vor Kurzem ein Problem: Stand hinter der Einfahrt am ersten Haus rechts ein Auto, kriegten sie kaum die Kurve – „sie mussten über den gegenüberliegenden Bürgersteig fahren“, erinnert Schönemann.
Jetzt ist dieses Problem indes keines mehr, denn: Die Gemeinde hatte sich an den Landkreis Schaumburg gewandt und ein eingeschränktes Halteverbot für den Bereich zwischen Arensburger Straße und Koppelsbruch beantragt. Das ist nun in Kraft getreten. „Es gilt“, so der Gemeindedirektor, „beidseitig, aber nur werktags – und zwar in der Zeit von 7 bis 8 und von 11 bis 14 Uhr.“ Die genannten Zeiten seien völlig ausreichend.