Obernkirchen

Tod durch Müllbeutel: Pfleger vor Gericht

Obernkirchen/Bückeburg (ly). Ein früherer Altenpfleger im Seniorenzentrum „Sonnenhof“ muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Vier Monate nach dem mysteriösen Tod einer 91 Jahre alten Bewohnerin hat die Staatsanwaltschaft in Bückeburg Anklage erhoben. Vorgeworfen wird dem Obernkirchener (36), die hochbetagte Seniorin mit einem Müllbeutel erstickt zu haben.

Verhandelt wird vor dem Bückeburger Schwurgericht. Prozessauftakt ist am Mittwoch, 22. Februar, um 9 Uhr. Die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus hat zunächst vier Sitzungstage anberaumt. Wenn alles nach Plan läuft, wird das Urteil am 29. Februar verkündet. Wie die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage weiter mitteilt, sollen mindestens 16 Zeugen und zwei Gutachter vernommen werden. Verhandelt wird öffentlich.

Viel dürfte in diesem Prozess von den Gutachten abhängen. Zur Todesursache der 91-Jährigen soll ein Rechtsmediziner gehört werden. Ein weiterer Sachverständiger hatte die Aufgabe, den Müllbeutel auf DNA-Spuren zu untersuchen. Außerdem holt die 1. Große Strafkammer ein Wettergutachten ein. Es ist nämlich zumindest nicht ausgeschlossen, dass auch ein Windstoß den dünnen Müllbeutel auf das Gesicht der Frau geweht haben könnte. Das Fenster des Zimmers soll offen gewesen sein. Die Anklage kommt indes zu anderen Erkenntnissen: Sie legt dem 36-Jährigen zur Last, vorsätzlich einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Das heißt, die Staatsanwaltschaft sieht bisher keine Mordmerkmale, zum Beispiel Heimtücke oder Grausamkeit. Laut Anklageschrift soll der Pfleger den leeren, am Rand umgekrempelten Müllbeutel so über das Gesicht der hilflosen Bewohnerin gelegt haben, dass Mund und Nase vollständig bedeckt waren. Im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags drohen dem Obernkirchener bis zu 15 Jahre Haft. In besonders schweren Fällen können Gerichte lebenslange Freiheitsstrafen verhängen.

Verteidiger Ralf Jordan sagt, er sei von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. „Es gibt kein Motiv“, erklärt der Rechtsanwalt. „Außerdem beschreiben sämtliche Leumundszeugen den Angeklagten als extrem zuverlässig und nett“, fügt er hinzu. Jordan zufolge war das Opfer schwer demenzkrank. Nach Überzeugung der Verteidigung gibt es zwei andere Möglichkeiten, wie die Frau zu Tode gekommen sein könne: „Der Wind kann ihr die Tüte ins Gesicht geweht haben. Oder sie hat sich die Tüte selbst ins Gesicht gezogen.“

Gestorben war die 91-Jährige am Mittag des 2. September. Keine zwei Stunden später nahmen Polizisten den Pfleger fest. Verantwortliche des „Sonnenhofes“ hatten selbst die Polizei verständigt. Seitdem sitzt der Mann aus Obernkirchen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Artikel vom 14.01.2012 - 00.00 Uhr
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