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Peer Kraatz: Klage gegen das Land liegt nun beim Gericht

Bad Nenndorf (rwe). Die Klage des vorzeitig entlassenden Staatsbad-Geschäftsführers Peer Kraatz ist gestern an das Landgericht Hannover gegangen. Das hat sein Rechtsanwalt Uwe Lehmann auf Anfrage mitgeteilt.

Wie berichtet, geht Kraatz juristisch gegen seine fristlose Kündigung vom 13. August vor. 20 Seiten umfasst der Schriftsatz, mit dem sich die Kammer für Handelsrecht nun befassen muss. Darin widmet sich Lehmann noch einmal umfassend den Verträgen, die Kraatz für das Staatsbad mit einer Rodenberger Werbeagentur geschlossen hat und bei denen er seine Kompetenzen überschritten haben soll. Laut Lehmann hat der Aufsichtsrat den überraschenden Rauswurf jedenfalls damit schriftlich begründet. Der Vertrag für Kraatz läuft bis 2012 und wäre nur bei schweren Verstößen kündbar.

Lehmann hatte bereits vorige Woche dem Land als alleinige Gesellschafterin und dessen Anwältin Marina Karoff aus Hannover in einem achtseitigen Schreiben auseinandergesetzt, warum die Trennung unwirksam ist. Er bot trotz der Irritationen weiter die Rückkehr von Kraatz an. Eine schriftliche Reaktion gab es nicht, so Lehmann. Er berichtete lediglich über ein Telefonat „über Verfahrensfragen“.

Der Burgwedeler Fachanwalt hat in seiner Begründung für das Landgericht noch einmal die vereinbarten Leistungen der Agentur aufgelistet. Die von Kraatz ausgehandelten und vom Aufsichtsrat kritisierten Pauschalverträge seien für das Staatsbad weitaus günstiger gekommen als die Einzelabrechnung, so Lehmann. Er hofft nun, dass es einen baldigen mündlichen Verhandlungstermin gibt. Sollte das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnen, könnte sich der Rechtsstreit über Monate hinziehen. Solch einen „Schwebezustand“ dürfte aber keine der beiden Seiten wollen, meint Lehmann.

„Wir wollen dem Gericht nicht vorgreifen“, sagt Jürgen Tostberg, Sprecher im Finanzministerium. Dieses lege fest, wie schnell sich das Verfahren abwickeln lasse. Eine gütliche Einigung oder eine Rückkehr ins Staatsbad dürfte sich für Kraatz mit der Klage vor Gericht aber erledigt haben.

Artikel vom 02.09.2010 - 21.01 Uhr
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