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Nur sechseinhalb Jahre Haft für Messerstecher?
Bad Nenndorf/Bückeburg (ly). Sechseinhalb Jahre Haft hat Staatsanwalt Markus Schreiber für den Messerstecher von Bad Nenndorf gefordert. Verteidiger Eckart Klawitter beantragte in erster Linie Freispruch wegen Notwehr oder Nothilfe, sprach aber auch andere Möglichkeiten an. Am morgigen Freitag verkündet die 1. Große Jugendkammer am Bückeburger Landgericht das Urteil.
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Sechseinhalb Jahre – das wäre nicht viel für Totschlag in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung, wie der Staatsanwalt die Taten einstuft. Nach der Beweisaufnahme nimmt Schreiber jedoch einen minderschweren Fall an. Er geht davon aus, dass der Messerstecher, ein 35 Jahre alter Deutschrusse, zuerst angegriffen worden ist und es sich um eine emotional aufgeladene Nothilfe-Situation gehandelt hat.

„Grenzen der Notwehr weit überschritten“

Messerstiche in Brust und Rücken rechtfertigt dies aus Sicht der Anklage jedoch nicht. „Die Grenzen der Notwehr waren weit überschritten“, sagte Schreiber. Der Angeklagte hätte den Einsatz des Messers androhen können, anstatt sofort in lebensgefährdender Weise zuzustechen. Im Gegensatz zum Staatsanwalt leitet Verteidiger Klawitter aus der Situation einen Freispruch ab. Unter Nothilfe verstehen Juristen die „zugunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr“. Handeln in Notwehr ist nicht strafbar. Der Dritte wäre ein ebenfalls angeklagter Freund des Angeklagten gewesen, den vier Widersacher am Abend des 2. Oktober traktiert haben sollen, als er bereits am Boden lag. Bei den Vieren, zu denen auch das Todesopfer gehörte, sieht Schreiber „eine erhebliche Mitschuld“. Im Streit um eine Frau hatten sich sechs Männer im Kurpark verabredet, um die Sache zu klären. Es kam zu tödlichen Eskalation: Ein Libanese (27) verblutete nach einem Stich in den Rücken, ein Türke (19) wurde in den Bauch getroffen und schwer verletzt. Unklar scheint, ob der Libanese eine Schreckschusspistole hatte und damit vor oder nach dem Messerstich auf den Russlanddeutschen schießen wollte. Schreiber meint: danach. Sicher ist, dass am Tatort drei Patronenhülsen lagen.

„Mein Mandant wollte niemanden töten, sondern den Angriff beenden“, betonte Verteidiger Klawitter, der auch fahrlässige Tötung für denkbar hält. Falls es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung käme, stellt sich Klawitter „einen Strafrahmen von nicht mehr als drei Jahren“ vor. Ralf Jordan, der als Opferanwalt die Nebenklage vertritt, sieht das anders: „Wer ein bajonettartiges Messer mit 20 Zentimetern Klingenlänge mitnimmt und ausklappt, handelt vorsätzlich.“ Wie auch immer: „Unser toter Freund kommt nicht zurück“, sagte einer der vier Männer, die neben dem Messerstecher saßen.

Diesen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei vorgeworfen. In einem Fall forderte Schreiber neun Monate mit Bewährung, in den beiden anderen nach Jugendstrafrecht zwei Freizeitarreste beziehungsweise eine Verwarnung. Für den Freund des Messerstechers beantragte er Freispruch.
Artikel vom 01.07.2009 - 23.00 Uhr

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