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Mutter beleidigt statt Unterhalt zu zahlen – Haftstrafe

Stadthagen (menz). Wegen Rückständen bei den Unterhaltszahlungen für seine Kinder ist ein 48-jähriger Mann vom Amtsgericht Stadthagen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vater war zum wiederholten Mal säumig geworden.

Etwas Besseres als eine Einstellung des Strafverfahrens kann ein Angeklagter vor Gericht kaum erreichen. Für jemanden, der etwas angestellt hat und dem man den Vorwurf auch beweisen kann, hat diese Lösung Charme, nicht zuletzt deswegen, weil sie das Strafregister nicht belastet. Ein kleiner Pferdefuß ist allerdings dabei: In der Regel ist eine Verfahrenseinstellung an Bedingungen gekoppelt und wird nur vorläufig gültig. Das Gericht stellt dem Straftäter gleichsam einen Wechsel auf die Zukunft aus, dessen Währung ist Wohlverhalten.

„Sehr attraktiv“, wie die Strafrichterin Gönna Freifrau von Blomberg meinte, war die Verfahrenseinstellung auch für den 48-Jährigen gewesen. Allerdings hat der dreifache Vater die Chance, eine Anklage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht auf sanftem Weg loszuwerden, nicht genutzt. Statt brav die Auflagen zu erfüllen, die die Strafrichterin im Juni letzten Jahres verhängt hatte, sei „die Tonart zunehmend schief“ geworden. Fein umschrieben hat von Blomberg, dass der Mann die Mutter der Kinder beleidigte, statt regelmäßig den Unterhalt für zwei Kinder zu überweisen.

Situation erheblich verschlechtert

Die Reaktion der Justiz hat nicht auf sich warten lassen, dem Mann wurde wieder der Prozess gemacht. Für den 48-Jährigen hat sich die Situation damit erheblich verschlechtert. Die Richterin verurteilte ihn am Ende zu einer Haftstrafe von vier Monaten, für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Will der Mann in dieser Zeit nicht riskieren, dass die Strafaussetzung widerrufen wird, muss er in Zukunft jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt zahlen.

Vor Gericht zeigte sich der gebürtige Hannoveraner einsichtig und räumte ein, dass er nicht regelmäßig Geld überwiesen hatte. Er verteidigte sich damit, dass er als Selbstständiger nicht immer dazu in der Lage gewesen sei, Außenstände, säumige Kunden, Zahlungseingänge, die auf sich warten lassen, nannte er als Gründe. Alle diese Umstände taugten nicht als Entschuldigung dafür, Unterhaltszahlungen an Kinder schleifen zu lassen, musste sich der Mann aber vom Ankläger belehren lassen. Notfalls müsse er das Geld dafür „zwischenfinanzieren“, erklärte Oberstaatsanwalt Klaus–Jochen Schmidt und erläuterte den absoluten Vorrang des Kindesunterhalts. Es sei gesetzlich festgelegt, dass dieser monatlich im Voraus zu leisten ist, für Kinder gebe es keine Möglichkeit Ausfälle zu überbrücken. 412 Euro pro Kind errechnete Strafrichterin Blomberg aus dem Bruttoeinkommen als monatlichen Unterhaltsanspruch. Einwände hatte der Mann nicht, er fragte knapp: „Gilt ab wann?“

Wie er die Aufgabe meistern will, blieb mithin schleierhaft, bislang blieb der Handelsvertreter schon wesentlich geringere Beträge schuldig. Die Richterin legte ihm dringend ans Herz, sich zu kümmern. Er müsse nachweisen, was er nicht leisten kann, und vorrechnen, was er tatsächlich an Einkünften hat. Sie warnte den Mann: Vier Monate Haft bei einem Bewährungswiderruf „würde Ihnen nicht gut tun, das würde ich niemandem wünschen“.

Artikel vom 10.03.2010 - 23.00 Uhr
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