Stadthagen
Sozialleistungen plus Putzjob bringen Rentnerin in BredouilleStadthagen (menz). „Altersarmut ist weiblich“, inzwischen ist das ein Allgemeinplatz, und in jeder Rentendiskussion wird darüber debattiert. Was das im Einzelfall bedeuten kann, hat eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Stadthagen gezeigt.
Mit Bemühungen, die kärgliche Rente aufzubessern, hat sich eine Stadthägerin so verheddert, dass sie sich strafbar gemacht hat. Ein Strafbefehl wegen Betrugs sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Gegen die Höhe der Geldstrafe hat die Rentnerin erfolgreich Einspruch eingelegt. In der mündlichen Verhandlung hat selbst der Ankläger den Strafantrag deutlich reduziert, und milde urteilte Strafrichterin Gönna Freifrau von Blomberg. Zehn Tagessätze zu je 18 Euro schlugen am Ende für die Stadthägerin zu Buche; 180 Euro, die sie in 15 Euro Raten abstottern darf.
Ein sorgenfreier Lebensabend sieht anders aus. Keine Kreuzfahrt, kein Aktivurlaub, kein erfüllendes Ehrenamt, auch vom Strümpfestricken im Schaukelstuhl ist die Seniorin weit entfernt. Die 69-Jährige putzt.
Kein Schulabschluss, keine Ausbildung, Ehefrau, Hausfrau, Mutter von sieben Kindern, zwischendurch immer wieder Hilfsarbeiterin in der Fischfabrik, die Stichworte zum Lebenslauf lieferte Rechtsanwalt Mark Nordmann. 542 Euro Rente bezieht dessen Mandantin aktuell, dazu kommt, was sie sich durch Putzen hinzuverdienen kann. Der Verdienst schwankt, vergangenen Monat waren es um die 250 Euro. 43 Euro Wohngeld werden ihr nicht ausbezahlt, damit werden Schulden beim Sozialamt abgestottert. Fast 6000 Euro sind über die Jahre hinweg aufgelaufen.
Mitte 2003 hatte die Frau einen Putzjob aufgenommen, zur gleichen Zeit als sie ergänzende Sozialleistungen beantragte. Zum „ersten Mal in ihrem Leben“, wie der Verteidiger betonte. Den notwendigen Hinweis auf den Zusatzverdienst hatte sie dabei unterlassen – aus Nichtwissen, wie sie sagte. „Ich habe das nicht gewusst, ehrlich nicht gewusst“ beteuerte die 69-Jährige vor Gericht und erklärte, sie habe geglaubt, sie hätte als „Rentnerin was dazuverdienen“ dürfen.
Die Seniorin hat sich für den Prozess fein gemacht, schwarzer Strick, weiße Bluse; meistens kommen Angeklagte wesentlich lässiger daher. Etwas ratlos kam der Blick durch dicke Gläser, laut muss man sprechen. Rechtsanwalt Nordmann hielt seine Mandantin für überfordert und fasste die Lage mit den Worten zusammen: „Das alles ist ein bisschen schwierig.“ Als „Lichtblick“ bezeichnete er die zuständige Sachbearbeiterin im Amt. Von ihr werde die Rentnerin inzwischen umfassend betreut.