Stadthagen
Lück wirft Gewässerwart „böswillige Unterstellung“ vorStadthagen (ssr). Als „sehr böswillige Unterstellung“ hat Manfred Lück, Leiter des Stadthäger Klärwerks, gestern im Werksausschuss des städtischen Abwasserbetriebs Aussagen des Gewässerwarts der Hülse, Frank Scholz, zum Fischesterben am 11. Juli bezeichnet. Der Werksausschuss sprach den Mitarbeitern des Klärwerks einhellig sein uneingeschränktes Vertrauen aus. Einige Ausschussmitglieder äußerten sich empört über den Gewässerwart.
Siegfried Voigt (SPD) regte gar an, der Abwasserbetrieb solle gegen Scholz Strafanzeige wegen Verleumdung stellen. Mit diesem Gedanken habe man sich getragen und juristischen Rat eingeholt, berichtete Lück. Der Stadt sei von einer Anzeige aber abgeraten worden, da es sich bei den Aussagen von Scholz „um Vermutungen, nicht um Behauptungen handelt“.
Scholz hatte mit Blick auf das Fischesterben in der Hülse öffentlich bekundet, es liege nahe, dass am fraglichen Tag vom Klärwerk hoch konzentriertes häusliches Abwasser aus dem Klärzyklus abgezweigt worden sei, um dessen Klärbecken vor dem Umkippen zu schützen. Scholz hatte hinzugefügt, er gehe nicht von einem Unfall aus.
In der Kombination beider Aussagen werde den Mitarbeitern des Klärwerks zumindest in Form einer Vermutung „kriminelles Potenzial“ unterstellt, sagte der Technische Werksleiter Klaus Büsking. Dies sei völlig unhaltbar. Tatsache sei nachweislich, dass die Kläranlage nicht Ursache des Fischesterbens sein könne. Das habe auch der Landkreis Schaumburg als Aufsichtsbehörde nach entsprechenden Untersuchungen amtlich dokumentiert, berichtete Lück. Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft habe ergeben, fügte Lück hinzu, dass bis Mitte dieser Woche, immerhin bereits sechs Wochen nach dem Vorfall, keine Strafanzeige gegen die Stadt eingegangen sei.
Es gebe „keinen Anlass, an der Redlichkeit der Klärwerksmitarbeiter zu zweifeln“, stellte Ausschussvorsitzender Gunter Feuerbach (CDU) fest. Es habe „aus dem Klärwerk keine Einleitung ungereinigten Wassers gegeben“.
Büsking führte dafür noch einige Details an. Zunächst Zeugen und dann auch die Polizei hätten am fraglichen Tag von einer Brücke aus zweifelsfrei festgestellt, dass sowohl die Verschmutzung der Hülse durch eine weiße Flüssigkeit als auch das Fischesterben bereits rund 20 Meter oberhalb vom Einleitungsrohr des Klärwerks zu beobachten gewesen seien. Auch dass aus dem Einleitungsrohr „glasklares Wasser“ geflossen sei, hätten die Beteiligten festgestellt.
Die Vermutung, nach 20 Meter oberhalb hätte eine Umleitung gelegt werden können, sei absurd. Ein solcher „Riesenaufwand wäre unbeobachtet gar nicht möglich“, zudem habe die Anlage eine vollautomatische Kontrolle, die keinerlei Abweichungen gemessen habe, so Büsking. Auch weise Klärwasser „um eine bräunliche und keine weiße Färbung auf“.