Rinteln

„Kindlicher Mensch“ – kein Kinderschänder

Rinteln/Seeprovinz/Bückeburg (ly). Einem 49-Jährigen aus Münchehagen, der drei Kindern auf seinem Handy Pornos gezeigt hat, bleibt das Gefängnis erspart. Die 1. Große Jugendkammer am Bückeburger Landgericht belässt es bei einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Einen gemeingefährlichen Kinderschänder, der schleunigst hinter Gitter gehört, sehen die fünf Richter nicht, vielmehr „einen kindlichen Menschen“. Das Motiv: „Er wollte sich interessant und beliebt machen“, so Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus. Sein Ziel sollte ein engerer Umgang mit Kindern sein, auch in sexueller Hinsicht.

Verbunden ist die gestern verkündete Entscheidung mit strengen Auflagen. Unter anderen muss der Angeklagte 400 Stunden gemeinnützig im Wald arbeiten und bekommt einen Bewährungshelfer. Die Kammer verspricht sich davon, dass er in der Gesellschaft von Erwachsenen künftig besser zurechtkommt. Zurzeit lebt er isoliert an deren Rand.

Gleichaltrige nehmen ihn offenbar nicht für voll, weil sich im kräftigen Körper des Mannes ein kindliches Gemüt verbirgt. Gestützt auf ein Gutachten, sieht das Gericht den Angeklagten emotional und mental auf dem Stand von Neun- bis Zwölfjährigen. Gerne umarmt er Kinder, streichelt sie oder gibt ihnen einen Klaps auf den Po. Den Gutachter Dr. Christian Riedemann duzt der Münchehäger ganz ungeniert. Eine Hirnschädigung hat dazu geführt, dass sein Intelligenzquotient bei 60 liegt, normal wäre etwa 100. Hinzu kommt eine Störung der Persönlichkeit.

Zurechnungsfähig ist der 49-Jährige trotzdem. „Er wusste, dass es verboten ist, Kindern solche Filme vorzuspielen“, so Richterin Brüninghaus. In zwei von drei Fällen handelte es sich dabei um verschiedene Tierpornos, die der Täter im Jahr 2008 zunächst einem Elfjährigen aus seinem Bekanntenkreis in Wölpinghausen gezeigt hatte, später noch einem anderen Jungen, zwölf Jahre alt.

Auf dem Campingplatz am Rintelner Doktorsee bekam ein Jugendlicher (14) im Sommer 2009 ebenfalls einen Porno zu sehen, diesmal ohne Tiere. Weil auf alle Kinder „nur kurz eingewirkt“ worden sei, geht das Gericht davon aus, dass die Jungen „keinen bleibenden Schaden davongetragen haben“.

Befürchtungen, dass „jemand über die Dörfer läuft und Kinder mit Süßigkeiten anlockt“, sieht Verteidiger Harald Brauer nicht bewahrheitet. Ein vorausgegangenes Verfahren vor dem Amtsgericht Stolzenau, in dem zunächst sogar von Vergewaltigung die Rede war, sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Sexuelle Absichten erkennt Brauer nicht bei seinem Mandanten, eher „jugendliches Imponiergehabe“ im Sinne von: „Guck mal, was ich hier Tolles auf dem Handy habe.“ Dennoch: Kinder müssten vor so etwas bewahrt werden, um ihnen die ungestörte Entwicklung ihrer Sexualität zu ermöglichen, wie Richterin Birgit Brüninghaus betonte.

Der Schuldspruch lautet auf sexuellen Missbrauch und Verbreitung pornografischer Schriften. Das Handy wird eingezogen.

Artikel vom 31.01.2012 - 00.00 Uhr
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