Landkreis

Missbrauch: „Lieber Opa“ zeigt sein zweites Gesicht

Stadthagen (ly). Zu 27 Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht in Bückeburg gestern einen Stadthäger (52) verurteilt. Der Gewohnheitstrinker hatte sich an zwei fünf und sieben Jahre alten Mädchen vergangen, Töchtern von Bekannten. Die 1. Große Jugendkammer glaubte den Kindern, nicht dem Angeklagten.

Unter Tränen hatte der 52-Jährige am Montag in seinem Schlusswort um Milde gebeten (wir berichteten). Darauf ging die Vorsitzende Richterin Birgit Brüninghaus gestern gleich zu Beginn der Urteilsbegründung ein. „Weinen könnte man in diesem Verfahren, wenn man an das Schicksal der Kinder denkt“, sagte sie. Diese hätten Dinge erlebt, die sie vielleicht ihr ganzes Leben begleiten würden.

„Besonders bedrückend“ nannte Brüninghaus, dass die Eltern der damals Fünfjährigen ihrer eigenen Tochter jahrelang nicht geglaubt hätten. Nun steht fest, dass das Kind die Wahrheit gesagt hat. Tapfer hatten beide Mädchen die Vernehmung vor Gericht durchgestanden. „Dies verdient besondere Erwähnung“, wie die Richterin betonte.

Die Taten liegen etwa 15 Monate auseinander. Im ersten Fall sollte der Stadthäger das Kind beaufsichtigen, im zweiten war das Opfer die Enkeltochter seiner damaligen Freundin. Durch Zufall war die Frau nachts allein im Bett wach geworden und hatte sich auf die Suche nach dem Mann gemacht. Sie fand ihn auf dem Sofa, wo das Kind schlafen sollte. Bis dahin habe die Siebenjährige dem Angeklagten vertraut und diesen „als lieben Opa erlebt“, so Brüninghaus. Dann jedoch habe der Mann „das arg- und wehrlose Mädchen im Schlaf überrascht“. Häusliche Geborgenheit sei zerstört worden – auch in dem anderen Fall.

Mit ihrer Entscheidung blieb die Jugendkammer vier Monate hinter der Forderung von Staatsanwalt Wilfried Stahlhut zurück. Im Gegensatz zu Stahlhut gingen die Richter wegen der Alkoholisierung des Täters jedoch von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Damit verschob sich der Strafrahmen nach unten.

In einem Fall stufte das Gericht den Übergriff als schweren sexuellen Missbrauch ein, weil der Mann in das Kind eingedrungen war. Gegen die Entscheidung ist noch Revision möglich. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte bleibt zunächst auf freiem Fuß. Für die Zeit im Gefängnis gab Brüninghaus dem 52-Jährigen den Rat, „sich den Taten und deren Ursachen zu stellen“. Eine Wurzel sehen die Richter im offensichtlichen Alkoholproblem des Stadthägers, der nach eigenen Angaben allein jeden Samstag eine Flasche Wodka trinkt – und sonntags Bier.

Artikel vom 02.09.2010 - 00.00 Uhr
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