Eilsen

Pizza-Streit: Jetzt gibt die Gegenseite kräftig Kontra

Bad Eilsen (tw). Der Streit um Gerüche aus der Pizzeria „La Pergola“ der Eheleute Maisano an der Friedrichstraße (wir berichteten) schlägt weiter hohe Wellen. Gestern meldete sich sogar eine TV-Produktionsfirma aus Kassel bei dem Rintelner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Box, drehte die Kontroverse mit Klägern und Beklagten.

Derweil verschafft sich auch die Gegenseite Gehör. Rechtsanwalt Stefan Diekmann (Bückeburg), der die „betroffenen“ Eheleute als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt, sagt: „Der Grund des Streits liegt mit einer falschen Erklärung der Verwalterin weit in der Vergangenheit.“

Denn: Die Verwalterin des Objekts, die Firma Gerland KG, habe 2002 den Voreigentümern der Maisanos mitgeteilt „dass es gegen den Verkauf Ihrer Geschäftsräume und die damit verbundene Umnutzung der Eisdiele in eine Pizzeria keine Einwände“ gebe. Auf eine möglichst geringe Geruchsbelästigung, etwa durch einen Dunstabzug, werde jedoch Wert gelegt.

Wegen dieser Erklärung der Verwalterin hätten sich die Maisanos zum Kauf entschlossen. „Sie“, sagt Diekmann, „sind davon ausgegangen, dort eine Pizzeria betreiben zu dürfen. Das ist in dem Anwesen aber nicht möglich.“

Das ergebe sich aus der Gemeinschaftsordnung, in der die Eigentümer die „Spielregeln“ für die Nutzung der Immobilie festgelegt hätten. So heiße es in einer Teilungserklärung von 1982: „Die gewerblichen Einheiten dürfen nur zu solchen Zwecken genutzt werden, die weder den Charakter des Hauses beeinträchtigen noch eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Hausbewohner darstellen noch sittenwidrig sind. In den gewerblichen Einheiten dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die so viel Lärm beziehungsweise Geruch verursachen, dass andere Hausbewohner über das normale Maß hinaus belästigt werden.“

Und weiter: „Sofern von Lage und Aufteilung möglich, können mit Zustimmung des Verwalters auch Wohnungen, insbesondere im Erdgeschoss, für gewerbliche Zwecke (zum Beispiel Büro, Arztpraxis) genutzt werden, sofern dadurch die übrigen Hausbewohner nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden.“

Diekmann ist sicher: „Aufgrund dieser Regelungen und der gesetzlichen Vorschriften durfte die Gerland KG weder über den Kopf der Eigentümergemeinschaft hinweg eine Pizzeria zulassen noch durfte sie als Verwalterin einen Dunstabzug genehmigen. Darüber dürfen allein die Eigentümer beschließen.“ Deswegen habe die Eigentümergemeinschaft ihr Ja zum Dunstabzug über die Außenwand zum Dach verweigert. Nicht nur Diekmanns Mandanten, sondern die Mehrheit der Eigentümer habe gemeint, dass sehe schlecht aus.

Warum die Maisanos vom Landkreis dennoch die Genehmigung für den Betrieb der Pizzeria bekamen, sei dem Ehepaar nicht bekannt. Objektiv stehe jedenfalls fest, dass die Pizzeria keine Entlüftung habe. Entlüftet werde über das Öffnen der Fenster und Türen. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass Gerüche entwichen, die beim Zubereiten von Pizzen nicht vermieden werden könnten.

Diekmann: „Ebenso wie sich die Mehrheit der Eigentümer gegen bauliche Veränderungen gewandt hat, wandte sie sich gegen die Gerüche, die durch den Betrieb der Pizzeria verursacht wurden. Meine Mandanten sind nicht die einzigen, die sich beeinträchtigt fühlen.“ Die anderen Eigentümer müssten aber ihre Unterlassungsansprüche nicht in einem eigenen Rechtsstreit geltend machen, da ein Sieg des Ehepaars dazu führe, dass der Betrieb der Pizzeria eingestellt werden müsse.

Es treffe auch nicht zu, dass die Maisanos freiwillig darauf verzichtet hätten, Fleisch- und Fischgerichte zuzubereiten – die Speisekarte mit eben diesen Pizzabelägen spreche eine deutliche Sprache.

Was die Kontroverse betrifft, so teilten die mit dem Streit befassten Gerichte die Rechtsauffassung des Bad Eilser Ehepaares, das der Bückeburger vertritt. Diekmann: „Es ist auch nicht so, dass es wie bei Lärm keine Grenzwerte für Geruchsbelästigungen gibt. Wie fast alles in unserem Land, ist auch eine Geruchsbelästigung gesetzlich geregelt und zwar in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL).“ Wenn nun behauptet werde, dass seine Mandanten auch der Betrieb der Eisdiele gestört hätte, so stimme das nicht: „Über die Eisdiele hat sich niemand beschwert, auch nicht meine Mandanten. Das ist frei erfunden.“

Zusammenfassend müsse er, Diekmann, sagen, dass die Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung festgelegt habe, dass Betriebe wie der der Maisanos im Hause unzulässig sind. „Darüber wurden die Maisanos von der Verwalterin nicht informiert“, bedauert der Anwalt. Sie hätten sich aber vor dem Kauf schlaumachen müssen, was in der Erklärung geregelt ist.

Diekmann: „Es gibt viele Urteile anderer Gerichte, die genauso entschieden haben. Es ist allgemein bekannt, dass Restaurants in Objekten wie hier nur in Ausnahmefällen betrieben werden dürfen. Der Betrieb setzt in der Regel immer voraus, dass eine Ablüftung existiert, die Geruchsimmissionen ausschließt. An alledem fehlt es hier.“

Artikel vom 12.03.2010 - 23.00 Uhr
drucken
Diesen Artikel versenden


   
versenden

Artikel kommentieren






Startseite | Lokales | Überregionales | Sport | Magazin | Kultur | Anzeigenmarkt | Service | Impressum
© C. Bösendahl GmbH & Co. KG
Eine starke Gruppe: Deister- und Weserzeitung | Pyrmonter Nachrichten | Dewezet Bodenwerder | Schaumburger Zeitung | Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung | Deister-Leine-Zeitung | Neue Deister-Zeitung | Wesio | Weserbergland.Com | Medien 31