Eilsen

Gesteinsabbau: Kommunen kritisieren Gewerbeaufsicht

B. Schönemann

Bad Eilsen/Buchholz (tw). Nachdem das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover der Norddeutschen Naturstein GmbH für 20 Jahre den weiteren Abbau des Steinbruchs Steinbergen immissionsschutzrechtlich genehmigt hat, haben die Samtgemeinde und die Gemeinde Buchholz Bedenken angemeldet. In einem Schreiben, das die Unterschriften von Samtgemeindebürgermeister Bernd Schönemann und Bürgermeister Hartmut Krause trägt, heißt es: „Wir kritisieren, dass nur vier Behörden und Institutionen um Stellungnahmen gebeten wurden – nicht aber die benachbarten Kommunen.“

Die Bedenken, die beide gegen den Verlauf des Verfahrens und den Inhalt der Abbaugenehmigung haben, im Einzelnen: Wenn das Gewerbeaufsichtsamt mit Blick auf das Landschaftsbild schreibe, dass das nicht beeinträchtigt werde, da die Erweiterung der Abbaufläche innerhalb des genehmigten Bereichs erfolge und bewaldete Höhenzüge die Sicht auf die Stelle „nahezu“ unmöglich machten – dann sei das bedenklich. Schönemann und Krause: „Nach Ansicht der Samtgemeinde und der Gemeinde wird durch die Einschränkung ,nahezu’ die Aussage, dass mit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu rechnen ist, direkt in Frage gestellt.“

Stichwort Bergkamm und „Gutachten“, mit denen die Politiker so ihre eigenen Erfahrungen haben: Zwar, so die zwei Eilser, habe es zum Gesteinsabbau in der Vergangenheit sicherlich viele Gutachten gegeben; in keinem dieser Gutachten sei jedoch auf einen möglichen Rutsch des Bergkamms, wie er dann 2005 passierte, hingewiesen worden. Wenn nun das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt auf den berechtigten Einwand, dass der Erhalt des Kammbereichs durch den von der Norddeutschen Naturstein GmbH beantragten Abbau nicht gewährleistet werden könne, antworte: Durch den Erdrutsch ist dieser Kamm in seiner ursprünglichen Form längst nicht mehr vorhanden – dann sei das ebenso zweifelhaft wie die Aussage, dass der weitere Gesteinsabbau den Kamm gar nicht tangiere.

Darüber hinaus befremdet es Schönemann und Krause, dass das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Autofahrer auf der benachbarten A 2 ebenfalls mit Hinweis auf entsprechende Gutachten abbügele. Tatsächlich aber könne eben nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Gesteinsabbaus Steine oder zumindest Steinbrocken auf die Autobahn fliegen.

Wenn das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt abschließend feststelle, dass das Privatinteresse der Norddeutschen Naturstein GmbH höher zu bewerten sei als das Interesse potenzieller Kläger, „vom Vollzug der Genehmigung verschont zu bleiben“, so sei das in einer Region, die den fünf Jahre zurückliegenden Bergrutsch noch tagtäglich vor Augen habe, schwer nachzuvollziehen. Dagegen gelte: „Ein Sicherungs- und Sanierungskonzept“, so die beiden Eilser abschließend, „wäre für den weiteren Betrieb und insbesondere die Glaubwürdigkeit des Betreibers förderlich“. Das aber sei bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt worden.

Übrigens: Der Genehmigungsbescheid kann im Rathaus eingesehen werden. Auf Bitten aus Hannover aber nur unter Aufsicht. Wer hinein schaut, muss seinen Namen in eine Liste eintragen …

Artikel vom 04.09.2010 - 00.00 Uhr
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