Bückeburg
Streit? Dann erst zum SchiedsmannErläutern das neue Gesetz: Schiedsmann Reinhard Meiffert (l.) und Armin Böhm, Direktor des Amtsgerichts. Foto: ly
Bückeburg (ly). Musik zu laut, Baum zu hoch, Komposthaufen zu nah. Und nicht zu vergessen der Ast, der von nebenan über den eigenen Gartenzaun ragt, geradezu ein Klassiker: Wer Streit mit Nachbarn hat und die Fehde vor Gericht fortsetzen möchte, muss neuerdings erst zum Schiedsmann. Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, darf Klage erhoben werden.
So schreibt es das niedersächsische Schlichtungsgesetz vor, in Kraft seit Beginn des Jahres. Es gilt außerdem für Verletzungen der persönlichen Ehre. Das Justizministerium verspricht sich davon erstens die Förderung des Ehrenamtes, zweitens einen Beitrag zum Gedanken der konsensualen Streitbeilegung. Schiedsleute werden stärker eingebunden als bisher.
In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch nun also obligatorisch, in anderen bleibt er freiwillig. Zu einer nennenswerten Entlastung der Justiz wird das neue Gesetz voraussichtlich kaum führen. „Dies sind meistens nicht die Sachen, mit denen die Leute zu Gericht gehen“, berichtet Armin Böhm, Direktor des Bückeburger Amtsgerichts.
Man könnte sich den Weg natürlich auch komplett sparen, egal wohin. „Vieles lässt sich über den Gartenzaun mit einer Flasche Bier regeln“, schlägt der Bückeburger Schiedsmann Reinhard Meiffert vor. „Aber unsere Welt ist anonymer geworden“, so Richter Böhm. „Es wird nicht mehr so viel miteinander geredet wie früher.‘‘
Seit etwas mehr als drei Jahren übt Reinhard Meiffert, von Beruf Berufsberater, sein Ehrenamt nun aus. In dieser Zeit hatte er 24 Fälle, die Schlichtungsquote lag bei 60 Prozent. Geht das Verfahren mit einem Vergleich aus, muss dies nicht heißen, dass beide Parteien wirklich zufrieden sind. „Häufig gibt einer nach“, erklärt der Schiedsmann.
Andere mögen sich wundern. Reinhard Meiffert dagegen findet es schlicht „interessant, worüber die Menschen streiten“. Auf Platz eins seiner Statistik rangieren Grenzstreitigkeiten. Beispiel: „Ein Bau, der seit 20 Jahren steht, macht einen Nachbarn plötzlich kirre. Das war dann der letzte Tropfen.“
Viele wollen partout ein Urteil, wie Jörg Peters beobachtet hat, Vizepräsident des Landgerichts. Motto: „Nur ein Urteil ist ein Sieg.“ Peters meint, dass auch Anwälte umdenken müssten. Das Problem: Wo es Gewinner gibt, sind auch Verlierer. Und das kann der Nährboden für neuen Zoff sein. Womöglich bleiben die Streithähne ein Leben lang verfeindet.
In Zivilverfahren und beim Familienrecht setzt die heimische Justiz daher seit Mitte vergangenen Jahres auf gerichtsnahe Mediation, ein Verfahren, durch das Parteien ihre Konflikte mit professioneller Hilfe selbstständig lösen können. Das Ziel ist ein Vergleich.
Zu erreichen ist Schiedsmann Reinhard Meiffert unter 01 72-1 45 08 88, über die Stadtverwaltung (0 57 22) 20 60 oder per E-Mail an: schiedsamt@bueckeburg.de.